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Sachverständiger

Geprüft vom BDSH

geprüft von BDSH Berater & Coach, private Beweissicherung, Schiedsgutachter, Schadensgutachten, Dennis Weisbroad, Unternehmensberatung

Warum ein Gutachten?

Ein Gutachten durch einen Sachverständigen ist in vielen Situationen unverzichtbar und bietet unschätzbaren Wert bei der Schadenursachenforschung. Hier sind drei entscheidende Gründe, warum ein solches Gutachten von unschätzbarem Wert sein kann:

Objektive Schadenanalyse: Ein Sachverständigengutachten bietet eine objektive Analyse der Schadenursachen. Basierend auf fundiertem Fachwissen ermöglicht es eine gründliche Untersuchung des Sachverhalts, um die genauen Ursachen des Schadens zu identifizieren.

Ortsbegehung: Durch eine gründliche Untersuchung vor Ort werden die Gegebenheiten analysiert. Dies ermöglicht eine präzise Bewertung, die nicht nur auf theoretischen Annahmen beruht, sondern die tatsächlichen Bedingungen vor Ort berücksichtigt.

Aktuelle Schadensbewertung: Ein Gutachten liefert eine zeitgemäße Bewertung des Schadens. Besonders wichtig ist dies in Situationen mit sich verändernden Bedingungen oder bei Veränderungen am Objekt selbst. Eine aktuelle Bewertung ist entscheidend, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.

Ein Sachverständigengutachten bietet umfassende Einblicke in die Ursachen des vorhandenen Schadens. Es fungiert als verlässliche Quelle, um eine klare Vorstellung von den Ursachen zu erhalten und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Themen

Beweissicherung

Der Gutachter garantiert, dass Sie sich auf eine sachkundige Beweissicherung verlassen können, auch wenn Sie sich später über Ursache und höhe beschweren.

 

Verlustprozess

Das Schadensgutachten ist nicht nur eine Schadensberechnung, sondern enthält Informationen über das Fahrzeug, den Schadenverlauf, den Reparaturweg und alle mit dem Schaden zusammenhängenden Werte.

Abschreibungen

Nur ein unabhängiges Schadensgutachten kann neben den Reparaturkosten auch kaufmännische Abschreibungen, Wertsteigerungen, Abzüge, Wiederbeschaffungswerte und Restwerte feststellen.

Fiktive Buchhaltung

Das Gutachten ist die Grundlage für die Ermittlung der Schadenshöhe, insbesondere bei fiktiven Rechnungen. Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz der notwendigen Aufwendungen, die letztlich nur von Sachverständigen angemessen festgestellt werden können.

Abzug

Im Rahmen der Aufsicht gibt es kaum Ansprüche, die nicht zu einem Abzug von der Aufsichtsversicherung führen. Nur durch die Formulierung fundierter Expertenmeinungen kann man sich erfolgreich verteidigen.

Rechtsprechung

Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen, um eine Benachteiligung des Geschädigten gegenüber dem beaufsichtigten Versicherungsunternehmen auszuschließen. Verzichtet der Versicherer ausdrücklich auf die Einschaltung von Sachverständigen, so gilt auch das Recht, Sachverständige hinzuzuziehen. Es ist nicht das Recht des Angreifers, sondern das Recht des Geschädigten, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Beurteilung des Schadens zu beauftragen.

Vorschaden/Altschaden

Sachverständigengutachten weisen eindeutig auf Vorschäden, Verarbeitung nach normen Vergleichung mit dem ist Zustand.

Diese Faktoren können einen erheblichen Einfluss auf den Wert des Sachstandes haben.

Objektivität

Alle Parteien profitieren von qualifizierten Gutachten die erstellt werden. Es stellt sicher, dass Schäden schnell auf „gleicher Basis“ behoben werden können.

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